
Foto: Bakterien (stark vergrößert)
Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gilt seit dem 01. Januar 2003 in Deutschland. Sie dient der Umsetzung der Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 03. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch.
Mit der neuen Verordnung wurden nicht nur die Grenzwerte aktualisiert und auf europäischer Ebene vereinheitlicht, sondern auch Begriffsbestimmungen konkretisiert und der Geltungsbereich der Verordnung neu definiert. Pflichten und Verantwortlichkeiten sowie die Überwachung wurden überarbeitet und zum Teil neu geregelt. In diesem Zusammenhang sind auch die Kapitel Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von Bedeutung. |
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