Warum den Nitratgehalt reduzieren? Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nummer eins. Tagtäglich brauchen wir Trinkwasser. Zum Schutz des Trinkwassers und unserer Gesundheit wurde die Trinkwasserverordnung erlassen, die für viele Inhaltsstoffe einen Höchstwert festgelegt hat. So ist der Grenzwert für Nitrat auf 50 mg/l festgesetzt worden. Um auch nur den Verdacht einer gesundheitlichen Beeinträchtigung auszuschalten, sollte der vorgeschriebene Grenzwert unbedingt eingehalten werden.
Nitrat an sich ist zwar gesundheitlich nicht bedenklich. Es kann sich aber im menschlichen Körper zu Nitrit umwandeln, und dieses Nitrit führt insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern zu einer Blockierung des Sauerstofftransportes durch das Blut (Blausucht). Außerdem können Nitrite zusammen mit Aminen karzinogene - krebserregende - Nitrosamine bilden.
Wer ist betroffen? Vor allem Haushalte mit Eigenwasserversorgung in ländlichen Gebieten überschreiten diesen Wert oftmals deutlich.
Woher kommen die überhöhten Nitratgehalte? Besonders in landwirtschaftlich genutzten Wassereinzugsgebieten können Nitrate in das Grundwasser gelangen, wenn die Pflanzen, je nach Niederschlagmenge, die Nährstoffe nicht restlos aufnehmen können. Hier findet eine stetige Anreicherung statt. Dies kann dazu führen, dass das geförderte Wasser nicht mehr der Trinkwasserverordnung entspricht. Wird der Grenzwert von 50 mg/l überschritten, muss das Gesundheitsamt benachrichtigt werden.
Wer Wasser, welches der Trinkwasserverordnung nicht entspricht, anderen zur Verfügung stellt, macht sich strafbar. Dies ist besonders zu beachten, wenn Sie Mieter oder Gäste mit Ihrem Brunnenwasser versorgen.